Impressum
Ansprechpartner
Norbert Roemers
Staudenweg 10
52428 Juelich
Berufsbezeichnung
behördlich zugelassener Versicherungsberater
(vorm. Rechtsbeistand für Versicherungsrecht).
Zulassungsbehörde
Die Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 der
Gewerbeordnung wurde durch die IHK Aachen erteilt. Die Registrierung
ist bei der IHK Aachen erfolgt. Die Registernummer lautet:
D-D08S-U6ND1-87
Anschrift
der Zulassungsbehörde
IHK Aachen
Theaterstr. 6 - 10
52062 Aachen
Das Register wird geführt von:
Deutscher
Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Str. 29, 10178 Berlin, Tel. 0180/500585-0
(14 Cent/min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus
Mobilfunknetzen);
www.vermittlerregister.info
Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen
von über 10% bei einem Versicherungsunternehmen oder einem
Versicherungsvermittlungsunternehmen.
Es ist weder ein Versicherungsunternehmen noch ein
Versicherungsvermittlungsunternehmen an unserer Gesellschaft beteiligt.
Bei Streitigkeiten zwischen der Kanzlei Norbert Roemers
und Ihnen, kann als Schlichtungsstelle angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
oder
Ombudsmann Private
Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
§ 34e GewO
(1) Wer gewerbsmäßig Dritte
über Versicherungen beraten will, ohne von einem
Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten
oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein
(Versicherungsberater), bedarf der Erlaubnis der zuständigen
Industrie- und Handelskammer. Die Erlaubnis kann inhaltlich
beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum
Schutze der Allgemeinheit oder der Versicherungsnehmer erforderlich
ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die
nachträgliche Aufnahme, Änderung und
Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis
beinhaltet die Befugnis, Dritte bei der Vereinbarung, Änderung
oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der
Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im
Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenüber dem
Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten. Bei
der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den Sätzen 1 und 2
unterliegt die Industrie- und Handelskammer der Aufsicht der obersten
Landesbehörde.
(2) § 34d Abs. 2 und 5 bis 8 sowie die auf
Grund des § 34d Abs.8 erlassenen Rechtsvorschriften gelten
entsprechend.
(3) Versicherungsberater dürfen
keine Provision von Versicherungsunternehmen entgegennehmen.
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